EU-Bio-Siegel: Alles, was Sie wissen müssen

10. Mai 2023
Administrator

1. Wie sieht das neue Bio-Logo der Europäischen Union aus?

Es wird oft als „Euroblatt“ bezeichnet. Es symbolisiert die Verbindung zwischen Europa (die von der europäischen Flagge abgeleiteten Sterne) und der Natur (das stilisierte Blatt und die grüne Farbe).

2. Was bedeutet das neue Bio-Logo?

Das EU-Bio-Logo weist bei der Verwendung auf einem Produkt darauf hin, dass dieses Produkt den von der Europäischen Union festgelegten Bedingungen und Vorschriften für den ökologischen Landbau vollständig entspricht.
Für verarbeitete Produkte bedeutet dies, dass mindestens 95 % der landwirtschaftlichen Zutaten aus biologischem Anbau stammen. Neben dem neuen EU-Bio-Logo sind eine Codenummer der Kontrollstelle und der Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe, aus denen das Produkt besteht, angebaut wurden, angegeben.

3. Was ist bei der Verwendung des neuen EU-Bio-Logos zu beachten?

Die relevante europäische Gesetzgebung ist die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates und Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission. Darüber hinaus hat die Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung der Europäischen Kommission ein ausführliches Benutzerhandbuch entwickelt, das konkrete Leitlinien für die Anwendung enthält Bio-Logo der EU.

4. Ist die Verwendung des neuen EU-Bio-Logos verpflichtend?

Sofern die in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. genannten Begriffe verwendet werden. 834/2007 (z. B. Bio, Bio, Öko…) ist das EU-Bio-Logo zur Kennzeichnung und Werbung verpflichtend
von vorverpackten Bio-Lebensmitteln, die den Anforderungen der oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, auf den EU-Markt gebracht. Es sollte betont werden, dass die Verwendung des Logos zwar obligatorisch ist, wenn die in Artikel 23 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 ist das Bio-Logo nicht ausschließlich auf der Verpackung angebracht: Unbeschadet der Einhaltung von Gemeinschaftsvorschriften können nationale und private Etiketten verwendet werden, die auf Bio-Produkten neben der Eurofoglia angebracht werden können.

5. Für welche Produktkategorien ist das neue EU-Bio-Logo verpflichtend?

Die Verwendung des EU-Bio-Logos ist für vorverpackte Bio-Lebensmittel, die in der Europäischen Union hergestellt werden und bei denen Begriffe verwendet werden, die sich auf den ökologischen Landbau beziehen, verpflichtend (siehe Artikel 24 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung (EG) Nr. 0/834).

6. Für welche Produktkategorien ist das neue EU-Bio-Logo freiwillig?

Auf freiwilliger Basis ist die Verwendung auch für nicht vorverpackte Bio-Produkte möglich, die in der Union hergestellt werden und die Anforderungen der oder gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 oder
für alle aus Drittländern importierten und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Unternehmer sind nicht verpflichtet, das Logo auf Bio-Produkten zu verwenden, wenn diese Produkte nur in Drittländern in Verkehr gebracht werden. Bei der Verwendung des Logos sind dennoch die gesetzlichen Bestimmungen der EU zu beachten.

7. Für welche Produkte darf das EU-Bio-Logo nicht verwendet werden?

Das EU-Bio-Logo kann nicht für ein Produkt verwendet werden, das nicht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007. Die Verwendung des EU-Bio-Logos ist bei Umstellungserzeugnissen und Lebensmitteln gemäß Artikel 23 Absatz 4 Buchstaben b und c der Verordnung (EG) Nr. 834/2007, d. h. weniger als 95 % Bio-Zutaten enthalten. Produkte aus Wildtierjagd und -fischerei gelten nicht als ökologische Produktion und dürfen nicht das EU-Logo tragen.

Verwendungsbeispiele:

Das Logo darf auf dem Verpackungsmaterial folgender Produkte verwendet werden (sofern diese die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 erfüllen)

- Bio-Olivenöl: JA
- Sardinen in Bio-Olivenöl: NEIN
- Lachs aus biologischem Anbau: JA
- Biowein: JA
- Suppe aus Bio-Gemüse: JA
- Bio-Schafwolle: NEIN
- Molkereimilch im Umstellungszeitraum: NEIN

8. Welche zusätzlichen Informationen sind bei Verwendung des Logos erforderlich?

Wenn das EU-Bio-Logo auf einem Produkt verwendet wird, muss es immer die Codenummer der Kontrollstelle und den Ort, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe, aus denen das Produkt hergestellt wird, angebaut wurden, angeben.

9. Wo sollen die zusätzlichen Informationen platziert werden?

Die Kennnummer der Kontrollstelle bzw. Kontrollbehörde wird im gleichen Sichtfeld wie das EU-Bio-Logo platziert. Es sollte die Angabe des Brutortes erscheinen
direkt unter dem Hinweis auf die Kontrollstelle.

10. Wie soll die Codenummer angezeigt werden?

Die Codenummer muss wie folgt aussehen: AB-CDE-999 wobei „AB“ der ISO-Code des Landes ist, in dem die Kontrollen durchgeführt werden, „CDE“ ein Begriff ist, der einen Bezug zur Produktion herstellt
bio als „bio“ oder „eko“ und „999“ wird die 1- bis 3-stellige Referenznummer zugeordnet.

11. Wie soll die Zuchtortangabe erfolgen?

Die Angabe des Ortes, an dem die landwirtschaftlichen Rohstoffe angebaut wurden, aus denen das Produkt besteht, muss wie folgt aussehen:

„EU-Landwirtschaft“, wenn der landwirtschaftliche Rohstoff in der EU angebaut wurde,
„Nicht-EU-Landwirtschaft“, bei der der landwirtschaftliche Rohstoff in Drittländern angebaut wurde,
„EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“, wenn ein Teil der landwirtschaftlichen Rohstoffe in der Union angebaut wurde
und einige wurden in einem Drittland angebaut. Die Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ kann ersetzt oder ergänzt werden
aus einem Land, wenn alle landwirtschaftlichen Rohstoffe, aus denen das Produkt besteht, in diesem Land angebaut wurden.

Bei der oben genannten Angabe „EU“ oder „Nicht-EU“ können geringe Gewichtsmengen an Zutaten unberücksichtigt bleiben, sofern die Gesamtmenge der unberücksichtigten Zutaten 2 % der Gesamtgewichtsmenge an Rohstoffen landwirtschaftlichen Ursprungs nicht überschreitet.

12. Ist die Angabe der Codenummer und des Anbauortes auf Produkten, für die das EU-Bio-Logo nicht verwendet wird oder nicht verwendet werden kann, verpflichtend?

Ja. Die Kontrollstellen-Codenummer muss auf allen Produkten erscheinen, die den Anspruch erheben, biologisch zu sein, unabhängig von der Verwendung des Logos. Lediglich bei Verwendung des Logos ist die Angabe des Zuchtortes zwingend erforderlich.

13. Können das alte und das neue EU-Bio-Logo auf derselben Verpackung verwendet werden?

Nein. Das alte Logo wurde durch das neue (Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommission, geändert durch die Verordnung (EU) Nr. 271/2010 der Kommission vom 24. März 2010) ersetzt und ist nun veraltet. Die Verwendung des alten Logos wurde nur während der nun abgelaufenen Übergangsfrist akzeptiert. Wenn die betreffenden Produkte jedoch unter Artikel 95 Absatz 9 der Verordnung Nr. fallen. 889/2008, oder Lagerbestände von Produkten, die vor dem 1. Juli 2010 gemäß der EU-Bio-Gesetzgebung hergestellt, verpackt und gekennzeichnet wurden und wenn diese Produkte den Anforderungen der aktuellen Bio-Gesetzgebung entsprechen, dürfen sie das alte Logo tragen und, wenn Wirtschaftsbeteiligte dies auch wünschen neues Logo (z. B. Anbringen als Aufkleber auf einer Dose oder einem anderen langlebigen Produkt).

14. Gibt es auf der Website eine Datenbank oder einen Katalog von Unternehmen/Produkten, die das EU-Logo für den ökologischen Landbau verwenden können?

Nein. Sie finden jedoch eine Liste der zugelassenen Kontrollstellen und Kontrollbehörden, die für Kontrollen im Bio-Sektor in der EU zuständig sind

Diese Kontrollstellen können anhand der Codenummer unterschieden werden, die unter dem EU-Bio-Logo sichtbar ist. Wenn Sie die Websites dieser autorisierten Kontrollstellen und Kontrollbehörden besuchen, können Sie auf eine Liste der Betreiber und der von ihnen hergestellten Produkte zugreifen, die als biologisch zertifiziert sind.

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